In einem persönlichen Gespräch werden die individuellen Vorstellungen und Anforderungen der Auftraggeber*in in Erfahrung gebracht und analysiert. In dieser Planungsphase werden grundlegende Fragestellungen zum Leistungsumfang erläutert, die Finanzierung des Projektes grundsätzlich geklärt und die zukünftigen Bauphasen zeitlich abgesteckt. Eine Machbarkeits- oder Bebauungsstudie zeigt die möglichen Potenziale eines Grundstückes oder Gebäudes auf und bildet die Grundlage für weitere Entscheidungen. Ideen werden analysiert, Risiken identifiziert und Projektziele in Hinblick auf Qualität, Kosten und Termine abgesteckt. |
Der Architekturwettbewerb ist ein qualitäts- und projektorientiertes Mittel zur Ermittlung der besten Lösung hinsichtlich Städtebau, Funktion, Ökonomie sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit für ein bestimmtes Projekt. |
Ein erster Entwurfsansatz sowie eine Kostenschätzung und ein grober Terminplan werden in dieser Phase erstellt und präsentiert; Details spielen meistens noch eine geringe Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion des Projekts, um Klärung von Themen wie die Zusammenstellung und Koordination der Fachplaner (wie zum Beispiel Vermesser, Statiker und Bauphysiker) als auch um das Führen von Vorverhandlungen mit den Behörden zu (bau)rechtliche Fragen. Zum besseren räumlichen Verständnis kommen hier auch immer wieder Architekurmodelle und Visualisierungen zum Einsatz. |
Jetzt erfolgt die weitere Ausarbeitung des Vorentwurfs. Der Entwurf wird finalisiert und gemeinsam mit den am Projekt beteiligten Fachplanern im Bezug auf städtebauliche, gestalterische, ökologische, soziale und öffentlich-rechtliche Voraussetzungen durchgeplant. Ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt, ist das Ziel. Die Erstellung einer Kostenberechnung sowie das Weiterführen des Terminplanes gehören hier ebenfalls dazu. |
Auf Basis der Ergebnisse der vorangegangenen Phasen werden jetzt die Genehmigungen für das Bauprojekt beantragt. Die Ergebnisse des Entwurfes werden zu genehmigungsfähigen Unterlagen ausgearbeitet, welche den Anforderungen der Behörden entsprechen. Mit den vom Amt verlangten Schriftstücken, Berechnungen und Plänen wird der Antrag um Bewilligung für das Projekt gestellt. |
Im engen Austausch mit den am Projekt beteiligten Fachplanern werden die Ergebnisse des genehmigten Entwurfes weiter ausgearbeitet und die Planunterlagen für die Ausführung des Bauwerkes erstellt. Die Ausführungstermine werden in einem generellen Ablaufplan weiter konkretisiert und vertieft. Die Ausführungs- und Detailpläne dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse (Ausschreibungsunterlagen) in der folgenden Leistungsphase, wo eine detaillierte Objektbeschreibung mit Angabe von Mengen, Maßangaben und Materialbestimmungen die Basis für die Arbeit der Handwerker und ausführenden Firmen auf der Baustelle bildet. |
Um eine faire, nachvollziehbare und transparente Vergabe der Aufträge zu garantieren, müssen entsprechende Leistungsbeschreibungen (Ausschreibungsunterlagen) erstellt werden. Bei Bauprojekten werden meistens mehrere Leistungsverzeichnisse parallel abgestimmt, koordiniert und veröffentlicht, denn hier werden sehr unterschiedliche Kompetenzen benötigt, die in der Regel nicht von einer einzelnen Firma oder Fachplaner erbracht werden können. Die Ermittlung der Mengen aus der Ausführungsplanung dient als Grundlage für die Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen. |
In dieser Phase werden Angebote für die auf der Baustelle zu erbringenden Leistungen eingeholt und geprüft. Die Kosten der ausgepreisten Angebote können durch den Vergleich mit der Kostenberechnung aus der Entwurfsphase gut kontrolliert werden; ein Preisspiegel schafft dabei einen guten Überblick über die Angemessenheit der angebotenen Preise. Abschließend werden mit den Bietern klärende Gespräche über die Vergabe der Leistungen geführt und die dazu erforderlichen Verträge erstellt. |
Die Begelitung der Bauausführung oder auch die örtliche Bauaufsicht beinhaltet die planerische Begleitung der Bauausführung hinsichtlich des Entwurfs, der Gestaltung und die Mitwirkung an der Qualitätssicherung der Bauausführung. Das Prüfen und Freigeben von Werkplänen sowie die letzte Klärung von technischen, funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme vervollständigen die Grundleistungen in dieser Phase. |
Die örtliche Bauaufsicht beinhaltet die Vertretung der Interessen der Auftraggeber*in auf der Baustelle. Auf Basis des Ausführungsterminplanes wird die Abhängigkeit der ausführenden Firmen zueinander koordiniert und betreut. Gemäß diesem und den in den Verträgen festgelegten Terminen werden die Firmen eingewiesen und deren Leistungsergebnisse in Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen, den gültigen Rechtsregeln, den behördlichen Vorschreibungen und den Planunterlagen beaufsichtigt, kontrolliert und abgenommen. Weiters werden Abschlags-. Teil- und Schlußrechnungen von den beauftragten Unternehmen geprüft. Die Übergabe des Objektes an die Auftraggeber*in schließt diese Teilleistung ab. |